Der Gesamtenergiebedarf setzt sich aus thermischer und elektrischer Energie zusammen. Das Bilanzverfahren für Nichtwohngebäude wird durch die neue DIN V 18599 eingeführt; hiernach werden die Energieverbräuche der Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Beleuchtungstechnik bilanziert.
Industriebetriebe haben darüber hinaus zusätzliche elektrische Energieverbraucher wie z.B. Antriebsmotoren und Drucklufterzeuger.
Wir haben uns spezialisiert auf die Energieberatung gewerblicher Betriebe.
Wir helfen unserem Kunden bei der Feststellung von Energieeinsparpotenzialen. Hierbei gehen wir folgendermaßen vor: